Verwaltungslehrgang II
Der Verwaltungslehrgang II ist vergleichbar mit der Aufstiegsfortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in. Im Gegensatz zu diesem hat dieser jedoch seine Grundlage nicht im Berufsbildungsgesetz, sondern im Tarifrecht. Ähnlich wie bei einer Eingruppierung ab Entgeltgruppe 5 TVöD müssen gemäß dem derzeitigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Verweis auf die Vergütungsvorschriften des Vorgängervertrages Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Beschäftigte in der Mehrzahl der Bundesländer einen Lehrgang absolviert haben, der mit einer zweiten Angestelltenprüfung abschließt, um ab Entgeltgruppe 9b TVöD eingestuft werden zu können (s. Ziffer 7 Abs. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung, früher Anlage 3 zu § 25 BAT).
Der vom Bundesverband der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI) im Jahr 2017 verabschiedete Rahmenlehrplan richtet sich auch an diese Aufstiegsfortbildungen. Die oben bereits genannten Mindeststandards gelten somit auch für diesen Lehrgang.