Geschichte
Die Ursprünge des BVSI reichen bereits in das Jahr 1963 zurück. Seit dieser Zeit hat sich der BVSI unterschiedlicher Themen angenommen und dabei Einfluss auf die bundesweiten Entwicklungen nehmen können. Dazu zählen zum Beispiel:
Die Neuordnung der Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
Als Anfang der 1990er Jahre die Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten von 1979 anstand, setzte sich der BVSI erfolgreich für den Erhalt der dienstbegleitenden Unterweisungen als qualitätssicherndes Bindeglied zwischen theoretischer Schul- und praktischer Verwaltungsausbildung ein. Auch die seinerzeit diskutierte erhebliche Reduzierung der Abschlussprüfung konnte im Sinne einer hochwertigen Qualität der Absolventen erfolgreich verhindert werden.
Die Erarbeitung einheitlicher Standards bei der Aufstiegsfortbildung
Während die berufliche Ausbildung bundesweiten Festlegungen folgt, unterscheiden sich die Fortbildungslehrgänge von Bundesland zu Bundesland. Auf der 52. Tagung, die im Jahre 2014 in Essen stattfand, verabschiedete der BVSI zunächst eine Erklärung, in der die Studieninstitute den Erfolg der seit vielen Jahren bestehenden Weiterbildungsangebote „Verwaltungsfachwirt“ und „Angestelltenlehrgang II“ bestätigten, gleichzeitig aber deren Weiterentwicklung für die zukünftigen Entwicklung in der öffentlichen Verwaltung beschlossen (so genannte „Essener Erklärung“). Bei der Bundestagung in Bremen im Jahr 2017 wurde schließlich der von Mitgliedern des BVSI erarbeitete „Kompetenz-Rahmenplan für Aufstiegslehrgänge in der öffentlichen Verwaltung – Verwaltungsfachwirte und Verwaltungslehrgänge II“ verabschiedet, in dem nun die bundesweiten Mindeststandards festgelegt sind.