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Verwaltungslehrgang I

Während die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten auf dem Berufsbildungsgesetz basiert und eine vollständige Berufsausbildung darstellt, handelt es sich beim Verwaltungslehrgang I um eine berufliche Anpassungsfortbildung, die sich an Personen richtet, die bereits über eine fachfremde Ausbildung verfügen und als beruflich Quereinsteigende eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung aufgenommen haben bzw. aufnehmen wollen.

 

Rechtlich basiert der Verwaltungslehrgang I (wie übrigens auch der Verwaltungslehrgang II) auf dem Tarifrecht. Gemäß dem derzeitigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Verweis auf die Vergütungsvorschriften des Vorgängervertrages Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) müssen Beschäftigte in der Mehrzahl der Bundesländer einen Lehrgang absolviert haben, der mit einer ersten Angestelltenprüfung abschließt, um ab Entgeltgruppe 5 TVöD eingestuft werden zu können (s. Ziffer 7 Abs. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung, früher Anlage 3 zu § 25 BAT).

 

Die Inhalte dieses Lehrganges entsprechen im Wesentlichen denen der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Die Abschlussprüfung gliedert sich ähnlich wie die der Verwaltungsfachangestellten – die Ausgestaltung variiert von Bundesland zu Bundesland geringfügig.

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