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Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Wer in der öffentlichen Verwaltung arbeiten möchte (also zum Beispiel bei einer Behörde des Bundes, des Landes oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Landkreisverwaltung), für den erschließt sich dieser Weg u. a. über eine dreijährige Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.

 

Die Ausbildung ist ähnlich gegliedert, wie beispielsweise bei einem Handwerksberuf: Sowohl Theorie als auch Praxis werden hier gelehrt und praktisch angewendet. Allerdings unterscheidet sich die Ausbildung im Vergleich zu vielen Berufen der privaten Wirtschaft dadurch, dass neben der Ausbildung in der Berufsschule und in der ausbildenden Verwaltung noch dienstbegleitende Unterweisungen stattfinden, die in Verwaltungsschulen und Studieninstituten erfolgen und die obligatorisch sind. Letzte stellt das Bindeglied zwischen Theorie und Praxis dar, d. h. hier wird zum einen das theoretische Wissen mittels erfahrener Fachleute aus der Praxis anhand von praktischen Fällen geübt. Zum anderen erfolgt aber auch die Vermittlung zusätzlicher Kompetenzen durch hauptamtliche Dozenten/-innen und Lehrkräfte. Auf Grund dieser Dreiteilung handelt es sich hierbei eigentlich um eine „triale Ausbildung“. In manchen Bundesländern übernehmen die Verwaltungsschulen und Studieninstitute neben den dienstbegleitenden Unterweisungen noch ganz oder zum Teil den Berufsschulunterricht.

 

Die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beinhaltet ein breites Feld an Ausbildungsinhalten und zählt auf Grund ihres umfassenden theoretischen Unterbaus zu den anspruchsvollsten Ausbildungen in Deutschland. Unterrichtet werden Rechtsfächer, wie beispielsweise Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht oder Sozialrecht, finanzwirtschaftliche Lehrfächer, wie zum Beispiel Haushaltswesen oder Rechnungswesen, sowie Bereiche, die der internen Verwaltungsorganisation gewidmet sind, wie beispielsweise Arbeitsorganisation. Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Sowohl eine Zwischen- als auch eine Abschlussprüfung sind zu absolvieren, wobei sich letzte in vier schriftliche Prüfungsleistungen (Klausuren) und eine fachpraktische Prüfung gliedert.

 

Spätere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich in allen Bereichen, in denen Sachbearbeiter/-innen für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben benötigt werden. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung spricht man hier von der Ebene des „mittleren Verwaltungsdiensts". Eine solche Verwaltungskraft kann zum Beispiel tätig sein in einem Bürgerbüro einer Stadt, in einem Ordnungsamt einer Gemeinde oder in einem Sozialamt eines Landkreises. Möglich ist ebenso der Einsatz im Bereich von Querschnittsaufgaben: z. B. als Sachbearbeiter/-in im Personalamt, in der Finanzabteilung oder im Bereich der Organisationsverwaltung. Auf Grund ihrer generalistischen Ausbildung können Verwaltungsfachangestellte aber auch in weniger typischen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. So zum Beispiel als Sachbearbeiter/-in in einer Volkshochschule, als Servicekraft einer städtischen Tourist-Information oder aber als Mitarbeiter/-in im Bereich der Wirtschaftsförderung.

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