Aktuelles

Themen

Mitglieder

Verband

 

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Aufstiegsfortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in

Ähnlich wie bei Handwerksberufen, bei denen der Meistergrad dem des Gesellen folgt, hat man mit der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten noch nicht die letzte Stufe der Qualifikation erreicht. So können sich Verwaltungsfachangestellte, aber auch Absolvent/-innen eines Verwaltungslehrganges I zur/zum Verwaltungsfachwirt*in weiterqualifizieren.

 

Dieser höhere Abschluss beinhaltet zum einen die Vertiefung der bei der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. Verwaltungslehrgang I erworbenen rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Inhalte. Zum anderen werden Themen aus den Bereichen Organisation, Personalwirtschaft, Information und Kommunikation behandelt. Ziel dabei ist, die Absolventen/-innen gezielt auf höherwertige Tätigkeiten in den Verwaltungen vorzubereiten.

 

Was die Lehrinhalte und die Prüfungen anbetrifft, so hat der Bundesverband der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI) bei seiner Bundestagung in Bremen im Jahr 2017 den „Kompetenz-Rahmenplan für Aufstiegslehrgänge in der öffentlichen Verwaltung – Verwaltungsfachwirte und Verwaltungslehrgänge II“ verabschiedet, in dem bundesweite Mindeststandards festlegt sind. Diesen Mindeststandards zufolge beinhaltet die Fortbildung drei große Kompetenzziele: Methoden- und Sozialkompetenzen, rechts- und politikbezogene Kompetenzen sowie wirtschaftliche und Verwaltungsmanagement-Kompetenzen. Der Mindestumfang beträgt 1.200 Stunden, wovon mindestens 800 auf Präsenz-Lehrveranstaltungsstunden entfallen sollen. Die Aufstiegsfortbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung, die aus mindestens vier Klausuren besteht, einer schriftlichen Hausarbeit nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten sowie einer mündlichen Prüfung ab.

 

Die Einsatzgebiete von Verwaltungsfachwirten/-innen bewegen sich zum Beispiel auf kommunaler Ebene in etwa im Bereich der Ebene der Sachgebietsleitung bis hin zur Abteilungsleitung, unter Umständen auch zur Amtsleitung (vergleichbar mit dem gehobenen Verwaltungsdienst der Beamtenlaufbahnen). Wer später einmal ein kommunalpolitisches Amt anstrebt, für den erhöhen sich die beruflichen Chancen mit einem erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in ebenfalls, zumindest was die Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen fachlichen Qualifikation anbetrifft. Aber auch der Zugang zu einer späteren akademischen Laufbahn ist möglich: So bieten einzelne Hochschulen in Deutschland bereits die Möglichkeit an, nach dem erfolgreichen Absolvieren einer Aufnahmeprüfung direkt in einen Master-Studiengang einzusteigen.

Twitter Mitglieder