Neuordnung der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten
Grundlage für die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999, nebst dem dazugehörigen Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan der Kultusminister-Konferenz (KMK) für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999). Die Verordnung regelt die Berufsausbildung in den Fachrichtungen Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern sowie Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Im Rahmen der 57. Bundestagung des Bundesverbandes der Verwaltungsschulen und Studieninstitute, die vom 11. bis 13.11.2019 in Weimar stattfand, sprachen sich die Leiterinnen und Leiter der Verwaltungsschulen und Studieninstitute einstimmig dafür aus, die Ausbildungsordnung des Berufes „zur/zum Verwaltungsfachangestellten/-in“ zu novellieren. Die von allen Verwaltungsschulen und Studieninstituten getragenen Grundüberzeugungen zu einer Neuordnung des Ausbildungsberufes wurden in der „Weimarer Entschließung“ niedergeschrieben. Dabei hat der BVSI insbesondere die Kommunal- sowie die Landesverwaltung im Blick.
Bereits im September 2019 hatte die Konferenz der zuständigen Stellen – zuständig für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen gemäß Berufsbildungsgesetz – gegenüber den Sozialpartnern angeregt, ein Neuordnungsverfahren für die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten in die Wege zu leiten.
Am 17.11.2020 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBiB) seine Empfehlungen zur „Anwendung der Standardberufsbildpositionen in der in der Ausbildungspraxis“ verabschiedet. Die Empfehlung befasst sich mit den Themen Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. Diese Standardberufsbildpositionen sind bei den Neuordnungen von Ausbildungsberufen in den vergangenen Jahren stets in die Bundesverordnungen integriert worden.
Im Rahmen der 59. Bundestagung, die vom 25. bis 27.09.2023 in Kiel stattfand, hat der BVSI seine Vorschläge zur Neuordnung der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten in fünf Eckpunkten konkretisiert. Dabei geht es um eine Neujustierung der Aufteilung der Ausbildungszeit zwischen dem fachrichtungsübergreifenden allgemeinen Teil und dem besonderen, fachrichtungsbezogenen Teil, der Modernisierung des Ausbildungsgegenstandes, der grundlegenden Überarbeitung des KMK-Rahmenlehrplans sowie der Aufwertung der Zwischenprüfung und der Förderung der Zusammenarbeit der Lernorte.
Die Konferenz der zuständigen Stellen hat im Rahmen ihrer Jahrestagung am 24./25.10.2023 in Holzhausen/Ammersee die Unterstützung des Eckpunktepapiers des BVSI beschlossen.
Auf seiner Sitzung am 14./15.3.2024 wird sich der Arbeitskreis Zukunft der Ausbildung des BVSI weitergehend mit konkreten Vorschlägen zur Modernisierung des Ausbildungsgegenstandes beschäftigen.
Anlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 - VwFAngAusbV 1999 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (gesetze-im-internet.de)
KMK Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) - RAHMENLEHRPLAN (kmk.org)